Der Ort

Außenansicht Frauengefängnis Barnimstraße
Foto: Landesarchiv Berlin, F Rep. 290 Nr. 0351126 / Fotograf: k.A.

Auf dem Grundriss des 1974 abgerissenen Gebäudes befinden sich heute Übungsstraßen einer Verkehrsschule. Der Öffentlichkeit sind dieser Ort und seine Geschichte nahezu unbekannt.

In der DDR wurden Frauen wegen Republikflucht eingesperrt. Im Nationalsozialismus stellten politische Häftlinge die Mehrheit der Gefangenen, über 300 Widerstandskämpferinnen warteten hier auf den Vollzug der Todesstrafe.
In den Nachkriegsjahren wiederum wurden Frauen wegen ihrer NS-Vergangenheit verurteilt. Das wilhelminische Kaiserreich inhaftierte Prostituierte, Frauen, die abgetrieben hatten, sich für gerechte Löhne oder das Frauenwahlrecht einsetzten. Die prominenteste politische Gefangene war Rosa Luxemburg.

„Der von christoph mayer chm. entwickelte Audioweg lässt die Besucher:innen den Erzählungen und Geschichtsfragmenten der ehemaligen Gefangenen nachgehen, und während man geht, stehenbleibt, zuhört, weitergeht, öffnet sich ein imaginativer historischer Raum, der das Subjekt und den Raum viel enger zusammenschließt, als es das Artefakt und die Erklärungstafel (oder der Bildschirm) je ermöglichen würden. Das Geheimnis liegt darin, dass man als Besucher:in des Orts zum aktiven Teil der geführten Wanderung durch die gelebte Geschichte wird und die historische Imagination nicht vorgesetzt bekommt, sondern selber vornimmt.“

Harald Welzer

Inge:

Am Anfang wusst ich nicht, wo ich bin …
Ja man guckt sich um. Es is ja alles fremd. Schritte!
Das Beschließen von… weiter weg.
Es wurde ganz viel auf und zu geschlossen
…, dass ich da bin. In der Barnimstrasse.

„Wie mit einem Fahrstuhl in einer Tiefgarage öffnet sich ein unterirdisches Stockwerk nach dem anderen: die DDR, das Dritte Reich, die Weimarer Zeit und die Kaiserzeit. Jede dieser Epochen wird mit ihren eigenen gesetzlichen und kulturellen Rahmenbedingungen aus der Perspektive von jeweils zwei Frauen erzählt, die mit diesen Gesetzen in Konflikt kamen. Dabei wird auch sehr klar deutlich, dass Dinge wie Euthanasie, die in der NS-Diktatur erlaubt und sogar geboten waren, in der DDR unter Strafe standen und umgekehrt eine Straftat im Dritten Reich wie das Aufkleben subversiver Parolen in der DDR zur Heldentat wurde.“

Aleida Assmann